Wer Minijobber beschäftigt, muss ihre Arbeitszeit aufschreiben. So steht es in § 17 des Mindestlohngesetzes. Hier liest du, was genau auf den Stundenzettel gehört, bis wann er fertig sein muss und wie lange du ihn aufhebst. Die Vorlage für einen Monat kannst du direkt ausdrucken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Aufschreiben musst du Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit für jeden Tag.
  • Fertig sein muss der Eintrag spätestens am siebten Tag nach dem Arbeitstag.
  • Aufbewahren musst du die Stundenzettel mindestens zwei Jahre.
  • Das gilt grundsätzlich für jeden Minijobber. Ausnahmen: Minijobs im Privathaushalt und im Betrieb mitarbeitende enge Angehörige.
  • Verstöße kosten bis zu 30.000 Euro Bußgeld.

Stundenzettel für einen Monat als PDF

A4, eine Seite, zum Ausdrucken. Kostenlos und ohne Anmeldung.

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Für wen die Aufzeichnungspflicht gilt

§ 17 Mindestlohngesetz nennt zwei Gruppen:

  • Minijobber in jedem Betrieb, egal in welcher Branche. Ausgenommen sind Minijobs in Privathaushalten.
  • Alle Beschäftigten in den Branchen, die § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufzählt. Dazu gehören unter anderem das Baugewerbe, die Gebäudereinigung, Spedition und Logistik sowie das Gaststättengewerbe.

Die Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung schränkt das ein. Nicht aufschreiben musst du die Arbeitszeit von Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern, Kindern und Eltern, die in deinem Betrieb mitarbeiten (§ 1 Abs. 2 MiLoDokV). Für Beschäftigte mit einem regelmäßigen Monatsverdienst über 4.461 Euro brutto, oder über 2.974 Euro, wenn du ihn die letzten zwölf Monate nachweislich gezahlt hast, entfällt die Pflicht ebenfalls (§ 1 Abs. 1 MiLoDokV). Die Unterlagen, die eine Ausnahme belegen, musst du aufbewahren. Andere Pflichten zur Arbeitszeiterfassung bleiben davon unberührt.

Für Handwerksbetriebe ist der zweite Punkt wichtig: Wer auf Baustellen arbeitet, kann zum Baugewerbe zählen. Dann musst du die Arbeitszeit nicht nur für die Minijobber, sondern für das ganze Team aufschreiben. Ob das für deinen Betrieb gilt, klärst du am besten mit deinem Steuerbüro oder der Handwerkskammer.

Was auf den Stundenzettel gehört

Das Gesetz verlangt drei Angaben pro Arbeitstag: Beginn, Ende und Dauer. Damit der Zettel bei einer Prüfung durch den Zoll eindeutig ist, gehören noch ein paar Dinge dazu:

  • Name des Mitarbeiters und der Monat
  • für jeden Arbeitstag das Datum, Beginn, Ende und die Pausen
  • die Dauer, also Ende minus Beginn minus Pausen
  • die Summe der Stunden im Monat
  • Unterschrift des Mitarbeiters und deine Unterschrift

Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit. Das Arbeitszeitgesetz schreibt bei mehr als sechs Stunden mindestens 30 Minuten Pause vor, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten. Ein Beispiel: Daniel arbeitet von 7:30 bis 12:15 Uhr ohne Pause, das sind 4 Stunden und 45 Minuten.

Bis wann und wie lange

Der Eintrag muss spätestens bis zum Ende des siebten Kalendertags nach dem Arbeitstag fertig sein. Für einen Einsatz am Montag also bis zum Montag darauf. Wer erst am Monatsende alles aus dem Gedächtnis nachträgt, ist zu spät dran.

Aufbewahren musst du die Stundenzettel mindestens zwei Jahre, in Deutschland und auf Deutsch. Bei einer Prüfung will der Zoll sie sehen.

Wie viele Stunden ein Minijob 2026 hergibt

Seit Januar 2026 liegt der Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde und die Verdienstgrenze für Minijobs bei 603 Euro im Monat. Wie viele Stunden das im Durchschnitt sind, hängt vom Stundenlohn ab. Die Werte sind auf volle Minuten abgerundet, damit der Verdienst nicht über 603 Euro liegt:

StundenlohnIm Monat durchschnittlich bis
13,90 € (Mindestlohn)43 Std. 22 Min.
15,00 €40 Std. 12 Min.
16,00 €37 Std. 41 Min.
18,00 €33 Std. 30 Min.

Maßgeblich ist der durchschnittliche Verdienst über zwölf Monate, also bis 7.236 Euro im Jahr. Einzelne Monate dürfen darüber liegen, wenn das Jahr insgesamt passt. Für unvorhersehbare Ausnahmen wie eine Krankheitsvertretung gelten eigene Regeln. Die Minijob-Zentrale erklärt sie auf ihrer Website.

Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro und die Minijob-Grenze auf 633 Euro. Der Stundenzettel ist auch dein Beleg, dass beides eingehalten wurde.

Papier, Excel oder App

Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor. Der Zettel zum Ausdrucken reicht, solange er vollständig und rechtzeitig ausgefüllt ist. Du darfst das Aufschreiben auch deinem Mitarbeiter überlassen, verantwortlich bleibst aber du.

Unabhängig vom Mindestlohngesetz hat das Bundesarbeitsgericht 2022 entschieden, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit aller Beschäftigten erfassen müssen (Beschluss vom 13.09.2022, Az. 1 ABR 22/21). Eine Reform des Arbeitszeitgesetzes mit elektronischer Aufzeichnung ist in Arbeit, beschlossen ist sie noch nicht (Stand Oktober 2026). Sobald sich etwas ändert, passen wir diesen Artikel an.

Häufige Fragen

Darf der Minijobber seinen Stundenzettel selbst ausfüllen?

Ja. Du kannst das Aufschreiben an deinen Mitarbeiter abgeben. Verantwortlich bleibst du als Arbeitgeber: Fehlt ein Eintrag oder ist er zu spät, trifft das Bußgeld dich. Schau die Zettel deshalb jede Woche durch und zeichne sie ab.

Reicht eine Excel-Tabelle oder eine App?

Das Gesetz schreibt keine Form vor. Papier, Excel oder App sind erlaubt, solange Beginn, Ende und Dauer für jeden Tag rechtzeitig festgehalten sind und du die Aufzeichnungen bei einer Prüfung in Deutschland und auf Deutsch vorlegen kannst.

Gilt die Aufzeichnungspflicht auch für Minijobber im Privathaushalt?

Nein. § 17 Mindestlohngesetz nimmt Minijobs in Privathaushalten nach § 8a SGB IV ausdrücklich aus.

Was passiert, wenn ich die Arbeitszeit nicht aufschreibe?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Der Zoll kann dafür ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro verhängen. Fehlen die Aufzeichnungen, kannst du außerdem schwer belegen, dass du den Mindestlohn gezahlt hast.

Zweimano ist die Einsatzplanung mit Arbeitsnachweis für Handwerks- und Servicebetriebe. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu deinem Betrieb hilft dein Steuerbüro oder deine Handwerkskammer.