Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zweimano
Version 1.0 · Stand: 11.10.2026
Anbieter: Aziz Gasim, DoppelZ Software, Tunnelstr. 42, 75172 Pforzheim, Deutschland (nachfolgend „Anbieter“).
Kunde: das Unternehmen, das Zweimano nutzt (nachfolgend „Kunde“).
1. Geltungsbereich und Kundenkreis
- Diese AGB gelten für die Nutzung der Software Zweimano (Web-Anwendung und Mitarbeiter-App) einschließlich der kostenlosen Testphase.
- Zweimano richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt bei der Anfrage und bei der Annahme dieser AGB, dass er Zweimano für seine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit nutzt.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Leistungen
- Zweimano ist eine Software zur Planung von Aufträgen und Einsätzen, zur Zusammenarbeit zwischen Büro und Mitarbeitern sowie zur Dokumentation erledigter Arbeiten. Der aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf zweimano.de zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
- Der Anbieter stellt Zweimano als Software as a Service über das Internet bereit. Der Kunde erhält keine Kopie der Software. Für die Nutzung benötigt der Kunde einen aktuellen Webbrowser und für die Mitarbeiter-App ein unterstütztes Smartphone mit Internetverbindung.
- Der Anbieter entwickelt Zweimano laufend weiter. Er darf Funktionen ändern, ersetzen oder ergänzen, soweit der vertraglich vorausgesetzte Kern der Leistung (Planung, Mitarbeiter-App, Dokumentation, Arbeitsnachweis) erhalten bleibt und die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Über wesentliche Änderungen informiert der Anbieter rechtzeitig in Textform.
- Der Anbieter betreibt Zweimano auf Servern in Deutschland und bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten führt er nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch und kündigt planbare Wartungen an. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie gesondert schriftlich vereinbart ist.
- Der Anbieter leistet Unterstützung per E-Mail und Telefon werktags (Montag bis Freitag, ohne gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg) zu den auf zweimano.de genannten Zeiten.
3. Testphase
- Auf Anfrage stellt der Anbieter dem Kunden Zweimano für 14 Tage kostenlos zur Verfügung. Zahlungsdaten werden dafür nicht benötigt. Ein Anspruch auf eine Testphase besteht nicht.
- Der Anbieter kann die Testphase auf Wunsch des Kunden einmalig um weitere 14 Tage verlängern.
- Die Testphase endet automatisch. Es entsteht kein kostenpflichtiger Vertrag, wenn der Kunde nicht ausdrücklich einen Tarif bucht.
- Endet die Testphase ohne Buchung, kann der Kunde seine Daten noch 30 Tage ansehen und exportieren (Lesemodus). Bearbeiten und die Mitarbeiter-App sind in dieser Zeit nicht möglich. Danach werden die Daten nach Ziffer 11 gelöscht.
4. Vertragsschluss und Tarife
- Der Kunde bucht einen Tarif, indem er dem Anbieter in Textform (zum Beispiel per E-Mail) mitteilt, welchen Tarif und welche Zahlweise er wünscht. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchung in Textform bestätigt und den Tarif freischaltet.
- Es gelten die Tarife und Preise, die zum Zeitpunkt der Buchung auf zweimano.de veröffentlicht sind. Die Tarife unterscheiden sich in der Zahl der Personen mit Zugang (Chef, Büro und Mitarbeiter mit eigenem Zugang). Personen, die nur einen Arbeitsnachweis erhalten oder unterschreiben, zählen nicht.
- Möchte der Kunde mehr Personen einrichten, als sein Tarif umfasst, wechselt er in den nächsthöheren Tarif. Ein Wechsel in einen höheren Tarif gilt sofort, ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif zum nächsten Abrechnungszeitraum.
- Für ein Startangebot (zum Beispiel ermäßigte erste Monate) gelten die bei der Buchung veröffentlichten Bedingungen. Es gilt nur für Buchungen im angegebenen Zeitraum.
5. Preise und Zahlung
- Alle Preise sind Endpreise. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG und berechnet keine Umsatzsteuer. Ändert sich dieser Status, kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Der Anbieter informiert den Kunden darüber mindestens sechs Wochen vorher in Textform. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
- Die Vergütung ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr) zu zahlen. Der Anbieter stellt eine Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig ist.
- Gerät der Kunde mit einer Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens 7 Tagen auf den Lesemodus beschränken, bis die offene Zahlung eingegangen ist. Die Pflicht zur Zahlung bleibt bestehen.
- Der Anbieter darf die Preise frühestens nach Ablauf von 12 Monaten seit Vertragsbeginn oder seit der letzten Preisänderung anpassen, höchstens einmal in 12 Monaten und um höchstens 10 % des bisherigen Preises. Er teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Bei jährlicher Zahlweise gilt ein neuer Preis erst ab der nächsten Jahreslaufzeit.
6. Laufzeit und Kündigung
- Monatliche Zahlweise: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden.
- Jährliche Zahlweise: Der Vertrag läuft 12 Monate und verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht bis zum letzten Tag der Laufzeit gekündigt wird.
- Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Eine E-Mail genügt.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten noch 30 Tage ansehen und exportieren (Lesemodus). Danach werden sie nach Ziffer 11 gelöscht. Die Regelungen zum Anbieterwechsel in Ziffer 10 gehen vor.
7. Pflichten des Kunden
- Der Kunde legt Zugänge nur für berechtigte Personen an, hält Rollen aktuell und sorgt dafür, dass Zugangsdaten geheim bleiben. Er deaktiviert Zugänge von Personen, die nicht mehr für ihn tätig sind.
- Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er und seine Nutzer in Zweimano speichern. Er stellt keine rechtswidrigen Inhalte ein.
- Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten in Zweimano verantwortlich, insbesondere gegenüber seinen Mitarbeitern und Kunden. Dazu gehört, Mitarbeiter über den Einsatz der App und die erfassten Daten zu informieren und, soweit erforderlich, die Rechte einer Mitarbeitervertretung zu wahren.
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) speichert der Kunde nur, wenn dies für seinen Zweck erforderlich und rechtmäßig ist.
- Der Kunde nutzt Zweimano nicht in einer Weise, die die Sicherheit oder Verfügbarkeit gefährdet, insbesondere nicht durch automatisierte Massenabfragen außerhalb der dokumentierten Schnittstellen.
8. Nutzungsrechte
- Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht, Zweimano für interne betriebliche Zwecke durch seine Nutzer zu verwenden.
- Eine Weitergabe, Vermietung oder ein Weiterverkauf an Dritte ist nicht erlaubt.
- Alle Rechte an seinen Daten verbleiben beim Kunden. Der Anbieter verwendet Kundendaten nicht für Werbung, Profilbildung oder eigene Zwecke. Hinweise und Wünsche des Kunden zur Weiterentwicklung darf der Anbieter frei verwenden, ohne dass dadurch Kundendaten zweckentfremdet werden.
9. Datenschutz
- Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (AVV), den der Kunde zusammen mit diesen AGB annimmt.
- Für die Verarbeitung personenbezogener Daten in eigener Verantwortung des Anbieters (zum Beispiel Vertragsverwaltung, Website, Anfragen) gilt die Datenschutzerklärung auf zweimano.de.
10. Datenexport und Anbieterwechsel
- Der Kunde kann jederzeit den Export seiner exportierbaren Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format verlangen. Format, Inhalt und Schnittstelle sind auf zweimano.de/datenexport beschrieben.
- Der Kunde kann den Wechsel zu einem anderen Anbieter desselben Diensttyps oder die Übertragung auf eigene Infrastruktur verlangen. Die Frist für die Mitteilung, einen solchen Wechsel einleiten zu wollen, beträgt höchstens zwei Monate. Der Kunde kann außerdem die Löschung seiner exportierbaren Daten ohne Wechsel verlangen.
- Der Anbieter führt einen Wechsel- oder Exportvorgang ohne unangemessene Verzögerung durch. Die Übergangsphase beträgt höchstens 30 Kalendertage. Ist dies technisch nicht möglich, teilt der Anbieter dies innerhalb von 14 Arbeitstagen mit Begründung mit. Die Übergangsphase beträgt dann höchstens 7 Monate. Der Kunde kann die Übergangsphase einmal um einen von ihm für angemessen gehaltenen Zeitraum verlängern.
- Nach Abschluss der Übergangsphase stellt der Anbieter die exportierten Daten mindestens 30 Kalendertage zum Abruf bereit und löscht danach die exportierbaren Daten, soweit keine gesetzliche Pflicht entgegensteht.
- Für den Wechsel- und Exportvorgang berechnet der Anbieter keine Entgelte.
- Mit erfolgreichem Abschluss des Wechselvorgangs endet der Vertrag, soweit der Kunde nichts anderes erklärt.
11. Löschung nach Vertragsende
- Nach Ende des Lesemodus löscht der Anbieter die Daten des Kunden, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht, kein offener Export- oder Wechselvorgang und keine abweichende dokumentierte Weisung des Kunden entgegensteht.
- Daten in bereits bestehenden Sicherungskopien werden nicht nachträglich verändert. Sie werden mit Ablauf der Aufbewahrungsfrist der Sicherungen entfernt. Die aktuellen Fristen nennt die Datenschutzerklärung.
- Nachweise über die Annahme dieser AGB und des AVV bewahrt der Anbieter auf, solange er sie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Abwehr von Ansprüchen benötigt.
12. Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Während der kostenlosen Testphase haftet der Anbieter nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Die Datensicherung auf Seiten von Zweimano übernimmt der Anbieter. Ziffer 12.1 bleibt unberührt.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
13. Änderungen dieser AGB
- Der Anbieter kann diese AGB ändern, wenn dies aufgrund einer Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung oder zur Anpassung an neue Funktionen erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Preise und der Kern der Leistung werden nicht über diese Ziffer geändert (dafür gelten Ziffern 2.3 und 5.4).
- Der Anbieter teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform mit und stellt die neue Fassung bereit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge, das Widerspruchsrecht und die Frist weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin.
- Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen AGB weiter. Der Anbieter kann den Vertrag dann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.
14. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Pforzheim. Der Anbieter kann den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gelten dann die gesetzlichen Vorschriften.